Heizung defekt - Was tun beim Ausfall der Heizung ?
Informationen für Mieter - Was ist zu tun wenn die Heizung kaputt oder ausgefallen ist ?
Falls Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind, sei zunächst sei drauf hingewiesen, dass man sich bei Defekten und Schäden der Wohninfrastruktur (sprich allen Dingen die vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden) an den Vermieter wenden sollte. So auch beim Ausfall der Heizung und/oder defektem Heizkörper. In vielen Fällen hat der Vermieter ein Büro oder eine Hausverwaltung beauftragt, die sich um die im Zeitablauf anfallenden Reparaturen kümmert. Häufig gibt es in größeren Wohnobjekten auch einen Hausmeister, an den man sich wenden kann. Die Hausverwaltung, das Büro des Vermieters oder der Hausmeister haben in der Regel alle notwendigen Rufnummern (inkl. Notdienst - Informationen und 24 Stunden Dienste) und kennen entsprechende Telefonnummern von Handwerkern in der Nähe. Der Weg über den Vermieter ist außerdem auch deshalb ratsam, weil man sonst Gefahr läuft, die Kosten der Reparatur selbst übernehmen zu müssen. Wenn man in Eigenregie einen Handwerker bestellt, kann der Vermieter stets argumentieren, dass er die Reparatur bzw. Wiederinstandsetzung von Gas, Wasser, Strom oder des defekten Geräts kostengünstiger hätte darstellen können. Auf Eigeninitiative jemanden damit zu beauftragen, den Schaden zu beheben, birgt außerdem die Gefahr, dass man an einen unseriösen Handwerker trifft, der entweder unfähig ist und das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit löst oder auch übertrieben hohe Kosten in Rechnung stellt. Die Hausverwaltung hat hingegen in der Regel recht zuverlässige Handwerker, mit denen Sie jahrelang vertrauensvoll zusammenarbeiten.
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